bedauerst vs mitteilen
Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.
Vergleich nebeneinander
| bedauerst | mitteilen | |
|---|---|---|
| Definition | Deutsches Wort: bedauerst. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache. | Deutsches Wort: mitteilen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache. |
| Wortart | Substantiv | verb |
| Beispiel | „Das Wort bedauerst hat mehrere Bedeutungen im Deutschen.“ | „Das teilte der EU-Präsident mit.“ |
Häufigkeit der Verwendung
106
2,149
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen bedauerst und mitteilen?
bedauerst bedeutet: Deutsches Wort: bedauerst. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.. mitteilen bedeutet: Deutsches Wort: mitteilen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Wann benutzt man bedauerst vs mitteilen?
Verwenden Sie bedauerst, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: bedauerst. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprac. Verwenden Sie mitteilen, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: mitteilen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprac.
Etymologischer Vergleich
bedauerst — Herkunft
Etymology not available
mitteilen — Herkunft
From Middle High German mite teilen, corresponding to mit- + teilen.
Verwendung im Kontext
Beispiele mit bedauerst
- „Das Wort bedauerst hat mehrere Bedeutungen im Deutschen.“
- „bedauerst ist ein gebräuchlicher Ausdruck.“
- „Die Verwendung von bedauerst ist vielfältig.“
Beispiele mit mitteilen
- „Das teilte der EU-Präsident mit.“
- „Er teilte Peter mit, dass er in den Besprechungsraum kommen soll.“
- „Der objektive Tatbestand ist allerdings erst vollendet, wenn gerade solche Gebäudeteile betroffen sind, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind. Damit genügt unter dem Gesichtspunkt des Lebens- und Leibesschutzes der Bewohner zwar das Inbrandsetzen der Wohnungstür stets, das der Lattentür im Keller aber nur dann, wenn sich das Feuer auch tatsächlich den Wohnbereichen mitteilt; hier reicht die bloße Eignung der Mitteilung ebenso wenig (so aber BGHSt 18, 363 ff. zum alten sowie BGH NStZ 2000, 197 [198] und BGH StV 1999, 210 zum neuen Recht; ähnlich AnwK/Börner § 306a Rn. 18) wie die Feststellung eines nur »funktionalen Zusammenhangs mit dem Wohnzweck« (Radtke ZStW 110 [1998], 848 [870]) da ein solcher ohne Weiteres auch Kellern, Garagen und Abstellflächen zukommen kann (dienen diese doch mittelbar auch dem »Wohnen«).“
Worteigenschaften
| Eigenschaft | bedauerst | mitteilen |
|---|---|---|
| Niveau | advanced | intermediate |
| Silben | — | — |
| Länge | 9 Zeichen | 9 Zeichen |
| Häufigkeit | 106 | 2,149 |
| Wortart | Substantiv | verb |
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