eigenschaft vs eignen
Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.
Vergleich nebeneinander
| eigenschaft | eignen | |
|---|---|---|
| Definition | Deutsches Wort: eigenschaft. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache. | Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache. |
| Wortart | noun | verb |
| Beispiel | „Sind wir wirklich mehr als die Summe unserer Eigenschaften?“ | „Ich eigne mich, aufgrund meiner schwach ausgeprägten Muskeln, nicht als Bauarbeiter.“ |
Häufigkeit der Verwendung
481
257
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen eigenschaft und eignen?
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Wann benutzt man eigenschaft vs eignen?
Verwenden Sie eigenschaft, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: eigenschaft. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Spr. Verwenden Sie eignen, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: eignen. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Etymologischer Vergleich
eigenschaft — Herkunft
From Middle High German eigenschaft, from Old High German eiganscaft, eiganskaft, equivalent to eigen (“own”, adjective) + -schaft (“-ship”).
eignen — Herkunft
From Middle High German eigenen, Old High German eiganen, ultimately from Proto-Germanic *aiginōną. Compare English own, Swedish ägna. Related to eigen.
Verwendung im Kontext
Beispiele mit eigenschaft
- „Sind wir wirklich mehr als die Summe unserer Eigenschaften?“
- „Ich bin Mann, du bist Frau; man sagt, daß der Mensch zu jeder Eigenschaft auch die schattenhaft angelegte oder unterdrückte Gegeneigenschaft in sich trägt: jedenfalls besitzt er die Sehnsucht nach ihr, wenn er nicht heillos mit sich selbst zufrieden ist.“
Beispiele mit eignen
- „Ich eigne mich, aufgrund meiner schwach ausgeprägten Muskeln, nicht als Bauarbeiter.“
- „Seit Zitelmann und Hölder wissen wir, daß die Rechtssubjektheit dem Organe des Vermögens, dem Verfügen-könner, dem Wirksam-wollen-könner eignet, daß nicht der Infans sondern der tutor Rechtssubjekt ist. Ist das Verfügenkönnen teils bei dem, teils bei jenem, so ist die Rechtssubjektheit gespalten. Eine Spaltung, die der Vermögenseinheit nichts abbricht. Selbst der Singularbevollmächtigte eines Handlungsfähigen ist Mitrechtssubjekt des Vermögens, auf das er kraft Vollmacht einwirken kann.“
- „Sous ce linceul d'ennui nonchalant et affaissé dont je t'ai parlé tout à l'heure remue parfois une pensée plutôt engourdie que morte, et je n'ai pas toujours le calme doux et triste que donne la mélancolie.“
Worteigenschaften
| Eigenschaft | eigenschaft | eignen |
|---|---|---|
| Niveau | advanced | advanced |
| Silben | — | — |
| Länge | 11 Zeichen | 6 Zeichen |
| Häufigkeit | 481 | 257 |
| Wortart | noun | verb |
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