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ich vs warte

Was ist der Unterschied? Lernen Sie, wann Sie welches Wort verwenden.

Vergleich nebeneinander

ichwarte
DefinitionPersonalpronomen, 1. Person Singular Nominativ.Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache.
Wortartpronnoun
Beispiel„The word ich originates from From Middle High German ich, f...“„Der BGH sieht daher unter Zustimmung eines Teils der Literatur alle MM als reine Unrechtselemente an. Diese Zuordnung wird auch durch die normative Schuldtheorie nahe gelegt, zu der sich nicht nur der BGH, sondern auch die überwiegende Auffassung im Schrifttum bekennt. Charakteristisch für sie ist es, Schuld bloß durch ein negatives Kriterium, nämlich dem Zurückbleiben hinter den Verhaltensanforderungen des Rechts zu bestimmen. Von dieser Warte aus stehen dann alle Motive und Absichten, die zum Töten führen einander gleich und können daher keine Schuldelemente aufweisen.“

Häufigkeit der Verwendung

ich
5,890,279
warte
68,407

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ich und warte?
ich bedeutet: Personalpronomen, 1. Person Singular Nominativ.. warte bedeutet: Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..
Wann benutzt man ich vs warte?
Verwenden Sie ich, wenn Sie meinen: Personalpronomen, 1. Person Singular Nominativ.. Verwenden Sie warte, wenn Sie meinen: Deutsches Wort: warte. Ein häufig verwendeter Begriff in der deutschen Sprache..

Etymologischer Vergleich

ich — Herkunft

From Middle High German ich, from Old High German ih, from Proto-West Germanic *ik, from Proto-Germanic *ek, *ik, from Proto-Indo-European *eǵh₂óm.

warte — Herkunft

From Middle High German warte, from Old High German warta, from Proto-West Germanic *wardu, from Proto-Germanic *wardō.

Verwendung im Kontext

Beispiele mit ich

  • „The word ich originates from From Middle High German ich, f...“
  • „Understanding the ich requires knowledge of its etymology.“
  • „Ich is used in various contexts today.“

Beispiele mit warte

  • „Der BGH sieht daher unter Zustimmung eines Teils der Literatur alle MM als reine Unrechtselemente an. Diese Zuordnung wird auch durch die normative Schuldtheorie nahe gelegt, zu der sich nicht nur der BGH, sondern auch die überwiegende Auffassung im Schrifttum bekennt. Charakteristisch für sie ist es, Schuld bloß durch ein negatives Kriterium, nämlich dem Zurückbleiben hinter den Verhaltensanforderungen des Rechts zu bestimmen. Von dieser Warte aus stehen dann alle Motive und Absichten, die zum Töten führen einander gleich und können daher keine Schuldelemente aufweisen.“
  • „[Es] gewähren die §§ 994 I 1, 995 BGB dem gutgläubigen Besitzer Ersatz für notwendige Verwendungen unabhängig von einem verbleibendem Verwendungserfolg. Sie zielen mithin auf den Ausgleich einer Entreicherung und nicht auf die Abschöpfung einer Bereicherung (anders § 818 III); […] Nicht notwendige Verwendungen werden ihm dagegen nur insoweit ersetzt, als sie den Wert der Sache auch noch im Zeitpunkt ihrer Rückgabe erhöhen, § 996. Dies begründet zwar das Risiko einer aufgedrängten Bereicherung; da aber das Vermögen des Eigentümers hierdurch nicht geschmälert wird (Vermögensumschichtung, nicht aber -reduktion), erscheint es angemessen, dem Vertrauensschutz insoweit (noch) den Vorrang einzuräumen. Verwendungen, die sich aus der Warte des Eigentümers (bei entsprechender Ersatzpflicht) jedoch als vermögensreduzierend darstellen (weder notwendig noch nützlich), sind hingegen nicht ersatzfähig.“

Worteigenschaften

Eigenschaftichwarte
Niveaubasicbasic
Silben
Länge3 Zeichen5 Zeichen
Häufigkeit5,890,27968,407
Wortartpronnoun

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Ähnlich wie „warte“

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